Sie leben mit Ihrem Kind in finanzieller Not?
Sie brauchen für Ihr Kind Unterstützung bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens?
Sie möchten einen Antrag an Kindertal e.V. stellen?
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit den Ansprechpartnerinnen bei Caritas und Diakonie:
Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V.
Vlatka Blagaić
Tel. 0202 - 3 89 03 68 17
Diakonie Wuppertal
Sabine Kleeberger
Tel. 0202 - 97 444-1813
Das brauchen Sie für einen Antrag an Kindertal:
Zu Ihrem Antrag gehören in jedem Fall Unterlagen, die Ihre Bedürftigkeit belegen. Nachweise über das Familieneinkommen, Nachweis über besondere Belastungen.
Wenn Sie bereits mit einer sozialen Einrichtung Kontakt haben (z.B. Beratungsstelle, Kindertagesstätte,) bitten Sie eine/n Mitarbeiter/in der Einrichtung, gemeinsam mit Ihnen einen Antrag zu stellen. Ein Antragsformular kann die soziale Einrichtung beim Caritasverband oder der Diakonie anfordern. Ansprechpartnerinnen siehe unten.
Der/die Mitarbeiter/in prüft die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen (s.o.) und macht sich davon Fotokopien. Sie/er füllt gemeinsam mit Ihnen einen Antrag an Kindertal aus. Auf diesem Antrag werden Ihre persönlichen Daten und die Ihres Kindes aufgenommen. Ihre finanzielle Situation und Ihre Lebensumstände werden beschrieben. Der/die Mitarbeiter/in bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Unterlagen geprüft wurden.
Es werden genaue Angaben gemacht über die Hilfe, die Sie bei Kindertal beantragen. Die Bewilligung hängt unter anderem davon ab, ob Sie bereits alle Ihnen zustehenden öffentlichen Hilfsmöglichkeiten in Anspruch genommen haben.
Wenn Sie keinen Kontakt mit einer sozialen Einrichtung haben, können Sie sich an den Caritasverband oder die Diakonie in Wuppertal wenden. Ansprechpartner und Sprechzeiten, bzw. Angaben zur Terminvereinbarung siehe unten. Die Mitarbeiterinnen von Caritas und Diakonie nehmen Ihr Anliegen auf und vermitteln Sie gegebenenfalls zunächst an eine für Ihre Situation passende Beratungsstelle bei Caritas oder Diakonie. Dort wird geklärt, ob Sie bereits alle Ihnen zustehenden öffentlichen Hilfen erhalten und ob Sie über finanzielle Hilfen hinaus weitere Unterstützungsmöglichkeiten nutzen können. Danach wird bei Bedarf ein Antrag an Kindertal gestellt.
Bewilligung von Anträgen
- Kindertal behält sich die detaillierte Prüfung im Einzelfall vor.
- Die alleinige Tatsache, dass Sie Transferleistungen wie ALG II oder Sozialgeld beziehen, bedingt nicht zwangsläufig eine Bewilligung.
- Kindertal leistet in aller Regel einmalige Hilfen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung durch Kindertal.